Im privaten Bereich gibt es sehr vielfältige Gründe einen Kredit, egal in welcher Form, in Anspruch zu nehmen, sei es zur Finanzierung einer Immobilie, eines Autos, einer Wohnungseinrichtung, einer Urlaubsreise oder gar zur gesundheitlichen Versorgung, wie Zahnimplantate, Augenoperationen usw.
Die kreditgewährenden Institute verlangen bei Vergabe der Kredite eine Bonitätserklärung, zu der auch die Einkommensnachweise zählen, sowie eine Kreditabsicherung. Das heißt, dass der Kreditgeber vom Kreditnehmer eine Sicherheit erhält, die ihm gewährleistet, dass der Schuldner (Kreditnehmer) seiner Rückzahlungspflicht nachkommt, bzw. er dem Kreditgeber einräumt, bei Nichtzahlung seine Ansprüche auf andere Vermögenswerte geltend zu machen.
Kreditabsicherungen können zum Beispiel sein: Bürgschaften, Forderungsabtretungen, Pfandrechte und Sicherungsübereignungen.
Bürgschaften sind als Kreditabsicherung sehr gebräuchlich, denn hier tritt meist der Ehepartner oder ein naher Verwandter mit seinem Namen als Bürge auf, wenn die Bonität nicht ausreichend ist. Kann der Kreditnehmer der Rückzahlung nicht mehr entsprechen, wendet sich der Kreditgeber an den Bürgen, der dann für die Rückzahlung eintreten muss.
Bei Kreditabschluss sind bereits in den vertraglichen Regelungen solche Kreditabsicherungen, wie die Lohn- und Gehaltsabtretungen bereits eingearbeitet. Mit der Forderungsabtretung von Versicherungen, wie kapitalbildende Lebensversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen aber auch von Feuerversicherungen bei Immobilienkrediten oder der Kaskoversicherungen bei KFZ-Finanzierungen werden die Ansprüche daraus als Kreditabsicherung bei dem Kreditgeber hinterlegt. Sehr gebräuchlich ist es, dass mit dem Darlehensabschluss gleichzeitig eine Restschuldversicherung als Kreditabsicherung abgeschlossen wird, um solche Risiken, wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, oder gar den Tod abzudecken. Tritt ein solches unvorhergesehenes Ereignis ein, übernimmt dann die Versicherung die weitere Rückzahlung des Kredites.
Bei Darlehen zur Finanzierung von Fahrzeugen erfolgt die Kreditabsicherung über die Sicherungsübereignung. Das heißt, dass die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) bei der Bank hinterlegt ist und vom Nutzer des Fahrzeuges jede Änderung (Verkauf, Unfall, Veränderungen am Fahrzeug) mit der darlehensgebenden Bank zu besprechen ist.
Das Pfandrecht als Kreditabsicherung ist eine Grundschuld, die auch im Grundbuch der Immobilien eingetragen wird. das bedeutet, dass die Bank als Baufinanzierer das erste Recht hat.
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