Kindewagen von schweren LKW überrollt
Samstag, 15. Mai 2010 | Autor: Regina.Rr
Kindewagen vom LKW erfasst!
Es klingt wie ein Horrorszenario für Eltern! Gestern wurde in Kassel ein Kinderwagen mitsamt Kind von einem 26 Tonner erfasst. Das vier Monate alte Baby blieb im Kinderwagen unverletzt und hatte an diesem Tag eine schützende Hand für sich gepachtet. Der Kinderwagen wurde in dem Moment erfasst, als der LKW-Fahrer von der Hauptstraße auf einen Parkplatz einbiegen wollte. Der Fahrer übersah dabei die 33jährige Mutter, die mit ihrem Jungen im Kinderwagen die Straße überqueren wollte. Bei dem Unfall erfasste der LKW den vorderen Teil vom Kinderwagen. Der Kinderwagen geriet in der Folge unter den Lastwagen. Wie durch ein Wunder passierte dem Jungen aber nichts. Glücklicherweise fungierte der Buggy an diesem Tag mehr als Sicherheitssitz bzw. Kinderautositz. Die Polizei konnte auch nach der Vernehmung von Zeugen noch keine konkreten Schuldzuweisungen aussprechen. Sowohl der Fahrer des LKW, als auch die Mutter sollen unachtsam gewesen sein. Das Baby kam nach dem leichten Unfall vorsorglich ins Krankenhaus. Der Unfall lässt wieder die Debatte über die Sicherheitstandards von Kinderwagen aufkommen. Kinderwagen im Online Shop kaufen, lautet heute die Devise vieler Eltern.
23 000 Euro im Kinderwagen in Stuttgart geklaut
In Stuttgart wurde einem Mann Geld in Höhe von 23 000 Euro geklaut, welches er in einer Tasche in seinem Kinderwagen transportierte. Der Geschäftsmann war mit seinem Sohn per Bahn von Bühl nach Stuttgart unterwegs und merkte erst nach seiner Ankunft, dass das Geld aus dem Kinderwagen abhanden gekommen war. Der 39jährige befand sich auf den Weg zu seinen Geschäftsstellen und hatte Einnahmen in einer Bank in größere Scheine wechseln lassen, welche er in einer roten Tasche deponierte. In der Annahme, dass ein Transport des Gelds im Kinderwagen unauffällig ist, verstaute er das Geld leichtsinnig in der Tasche an einen Haken am Kinderwagen. Der Vater alarmierte umgehend die Polizei, die nun auf der Fahndung nach möglichen Taschendieben ist, jedoch wenig Anhaltspunkte zum Verlauf des Tatbestandes hat.





















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