Informationen über Kreditwürdigkeit

Mittwoch, 6. Januar 2010 |  Autor:

Informationen zur persönlichen und materiellen Kreditwürdigkeit

Die Kreditwürdigkeit einer Person wird auch Bonität genannt und ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährung von Krediten bei allen Banken und Kreditinstituten. Dabei wird zwischen der persönlichen Kreditwürdigkeit und der materiellen Kreditwürdigkeit unterschieden. Zur Prüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit muss der Kreditantragsteller sich damit einverstanden erklären, dass die Bank bei der Schufa um Auskunft zu dem Kreditnehmer bitten darf. In der Schufa sind Daten aus der Vergangenheit zu dem Kreditantragsteller gespeichert, die Rückschlüsse auf sein Zahlungsverhalten und seine Zahlungsmoral geben.

Die Bank bekommt dabei Auskünfte zu den bereits bestehenden Kredit- und Leasingverträgen, zu Girokonten, zu Kreditkarten, zu Mobilfunkverträgen und Ähnliches. Ist der Kunde seinen Verpflichtungen bisher immer ordnungsgemäß nachgekommen, lässt das auf eine ordentliche Zahlungsmoral schließen und wird positiv bewertet. Ist ein Kreditantragsteller in der Vergangenheit seine Verpflichtungen nicht nachgekommen, sodass ein Kredit gekündigt werden musste, ist das ebenfalls über die Schufa zu erfahren. Damit schlägt die persönliche Bonität ins Negative um. Das kann zur Folge haben, dass die Bank weitere Kredite grundsätzlich ablehnt oder vom Kreditnehmer zusätzliche Sicherheiten fordert. Das passiert vor allem dann, wenn die materielle Kreditwürdigkeit gegeben ist.

Die materielle Kreditwürdigkeit bezieht sich auf die finanziellen Verhältnisse des Kunden, sein Nettoeinkommen, sonstige Einnahmen, seine Mietzahlungen, bestehende Ratenverpflichtungen etc. Hier bekommt die Bank die Informationen im Wesentlichen vom Kunden. Wenn diese sich mit denjenigen Informationen aus der Schufa gleichen, wird davon ausgegangen, dass die Angaben des Kunden korrekt sind. Ist die Bonität des Kunden aus der Sicht der Bank in Ordnung, wird der beantragte Kredit genehmigt.

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Thema: Finanzen

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