Ehescheidungen im Ausland nicht immer rechtsgültig
Ehescheidungen gehören in Deutschland leider immer häufiger (endgültigen) zum Verlauf vieler Beziehungen. Doch eine Scheidung in Deutschland ist nicht nur ein bürokratischer Riesenakt, sondern oftmals auch eine sehr kostspielige Angelegenheit. Kein Wunder also, dass sich viele Paare, die keine Chance mehr für ihre Ehe sehen oder ihre Ehe nicht retten wollen, nach einfacheren und vor allem preiswerteren Scheidungsmöglichkeiten im Ausland umsehen.
Es gibt eine ganze Reihe von Ländern, die Touristen sehr unbürokratisch und rechtswirksam scheiden. Ob diese Scheidungen dann allerdings auch in Deutschland anerkannt werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Deshalb sollten sich Ehepaare mit Scheidungsabsichten vorher sehr genau informieren, unter welchen Umständen eine ausländische Scheidung auch von deutschen Gerichten akzeptiert wird. Andernfalls muss ein reguläres deutsches Scheidungsverfahren nachgeholt werden und die vermeintlich billige Auslandsscheidung entwickelt sich am Ende zur noch teureren Trennung.
Prinzipiell wird eine ausländische Scheidung immer dann anerkannt, wenn ein- oder beide Partner ihren Wohnsitz im jeweiligen Land der Gerichtsbarkeit haben oder die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes innehaben. Geschieden wird nach jeweiligem Landesrecht. Zur Anerkennung beim deutschen Familien- Gericht müssen nach dem Reglement der einzelnen Bundesländer Nachweise erbracht werden. In der Regel sind das:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde des ausländischen Gerichts
- Nachweis der Rechtskraft des ausländischen Urteils
- Nachweis über den Eintrag in das ausländische Scheidungsregister
Die Dokumente müssen als Original vorgelegt werden.
In Deutschland lebende Ausländer werden übrigens vor deutschen Gerichten -soweit möglich- nach dem Landesrecht ihres Herkunftslandes geschieden. In einzelnen Fällen ist sogar eine „Verstoßung“ nach islamischen Recht möglich, was jedoch sehr kritisch betrachtet wird.
