Die Erwerbslosenquote beziffert den Anteil der Erwerbslosen an allen Erwerbspersonen. Die Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen. Die Berechnung und Veröffentlichung der Erwerbslosenquote erfolgt in Deutschland durch das statistische Bundesamt nach den internationalen Kriterien der ILO.
Die Erwerbslosenquote wird im Rahmen der „ILO-Arbeitsmarktstatistik” monatlich veröffentlicht. In die Berechnung der Erwerbslosenquote fließen auch die nicht gemeldeten Arbeitslosen ein. Eine Möglichkeit aus der Erwerbslosigkeit zu finden stellt die Existenzgründung dar. Soll ein Unternehmen aus der Erwerbslosigkeit heraus gegründet werden bietet sich die Beantragung von Gründungszuschüssen an. Diese sind in der Regel an die Vorlage eines erfolgsversprechenden Geschäftsplans gebunden. Zur Erstellung eines solchen kann eine Businessplan Vorlage verwendet werden.
Alle Personen die wöchentlich weniger als eine Stunde arbeiten und mehr arbeiten möchten bzw. können gelten als Erwerbslos. Geringfügig Beschäftigte wie auch Arbeitslose die sich ausschließlich wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld arbeitslos gemeldet haben werden in der Erwerbslosenquote nicht erfasst. Nach der ILO-Definition sind Erwerbslose im erwerbsfähigen Alter und suchen aktiv nach einer Arbeit. Die Erwerbslosenzahl liegt in der Regel ungefähr um eine Million unter der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahl.
