Die Einkommensteuer
Mittwoch, 18. August 2010 | Autor: JG
Die Einkommensteuer
Die Einkommensteuer stellt eine der bedeutendsten Steuerquellen mit einem Anteil von ca. 40 Prozent am Gesamtsteueraufkommen dar. Steuerträger sind alle natürlichen Personen die in Deutschland Geld verdienen. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach der Einkommenshöhe und ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich verschiedener Ausgaben und Freibeträge. Von der Bemessungsgrundlage wird die Einkommensteuer durch die Multiplikation mit dem Einkommenssteuersatz berechnet.
Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit richtet sich die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer nach der Höhe des Einkommens. Die Lohnsteuer wird auf den Arbeitslohn eines Arbeiters berechnet und stellt einen Teil der Einkommensteuer dar. Im Rahmen der Einkommensteuer wird das Steueraufkommen für alle Einkunftsarten auch für die Einkünfte die im Rahmen einer Unternehmergesellschaft erzielt werden zusammengefasst. Einkommensteuerpflichtig sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, Renten und selbstständiger Arbeit. Einkommenssteuer wird in Deutschland auch auf Einkünfte aus dem Ausland erhoben, wenn diese auch im Ausland der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Zur Vermeidung etwaiger Doppelbesteuerungen bestehen zwischen zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen.
Im Rahmen der Erhebung der Einkommensteuer ist jährlich eine Einkommensteuererklärung zu erstellen auf dessen Grundlage die Einkommensteuer berechnet und dem Steuerpflichtigen per Steuerbescheid mitgeteilt wird. Aus diesem kann sich eine Erstattung oder Nachzahlung der Einkommensteuer hinsichtlich der vorausgezahlten Einkommensteuer ergeben





















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