Kreditanstalt für Wiederaufbau
Samstag, 13. November 2010 | Autor: JG
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt eine Anstalt öffentlichen Rechts dar, die auf dem KfW-Gesetz beruht und durch das Bundesministerium der Finanzen rechtlich beaufsichtigt wird. Aufgabe der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die Durchführung öffentlicher Aufträge, wie die Förderung von Existenzgründern und Mittelstand, die Zurverfügungstellung von Investitionskrediten für KMUs und weiteren Finanzierungsvorhaben.
Die Förderung des Mittelstands und der Existenzgründer stellt eine der Aufgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau dar und erfolgt durch klassische Förderkredite und Finanzierungen mit innovativem Charakter. Darüber hinaus vergibt die KfW Globaldarlehn, die zur lokalen Finanzierung im Ausland an Partnerbanken vergeben werden, die damit Investitionskredite mit mittel- oder langfristiger Laufzeit den ansässigen KMUs zur Verfügung stellen sollen. Aufgabe der KfW ist es darüber hinaus eine breite Palette an Finanzierungsprogrammen für die Bereiche Bauen, Wohnen und Energie-Sparen zur Verfügung zu stellen. weiter…
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